Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
König Wenzlaus befreit den Grafen Hans von Helfenstein und dessen Mutter Anna von Helfenstein und ihre Untertanen von fremden Gerichten und erteilt ihnen das Recht, innerhalb ihres Gebiets Ächter zu hausen und zu hofen.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
König Wenzlaus befreit den Grafen Hans von Helfenstein und dessen Mutter Anna von Helfenstein und ihre Untertanen von fremden Gerichten und erteilt ihnen das Recht, innerhalb ihres Gebiets Ächter zu hausen und zu hofen.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 95 U 32}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 1. Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen >> Kaiser Ferdinand II. bestätigt dem Grafen Rudolf zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, seinem Rat und Kämmerer, das von König Wenzlaus dem Grafen Hans und der Gräfin Anna von Helfenstein am 16. Oktober 1379 erteilte (wörtlich inserierte) Gerichtsprivileg.
1379 Oktober 16 (Gallen Tag)
Urkunden
Kaiser Ferdinand II. bestätigt dem Grafen Rudolf zu Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen, seinem Rat und Kämmerer, das von König Wenzlaus dem Grafen Hans und der Gräfin Anna von Helfenstein am 16. Oktober 1379 erteilte (wörtlich inserierte) Gerichtsprivileg.