Matheiß Eißelin, sesshaft zu Aich, zu Nürtingen gef., weil er wider die publizierte Landesordnung und andere herzogliche Mandate und Verbote im Jahre 1547 dem französischen König zugezogen war und bei ihm [Kriegs-] Dienste genommen hatte, jedoch, obschon strenger Strafe an Leib und Leben verfallen, aus besonderer fürstlicher Milde zu der geringen Strafe begnadigt, noch 8 Tage im Gefängnis zu büßen, danach seine Atzung zu bezahlen, sich auf obrigkeitliche Mahnung wieder zu stellen, bis zu künftiger Begnadigung weder Leib noch Gut zu verändern, auch keine Wehr und Waffen mehr zu tragen und zu gebrauchen, gelobt unter Eid, diese Strafbestimmungen zu befolgen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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