Alexander Holderlin, Matthäus aus Göppingen, Konrad Wachtmeister, Matthäus Schneider, Hans Hermann und Michel Schwarz, alle B. zu Waiblingen, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen daselbst gef., jedoch auf Bitten und Fürbitten mit der Auflage freigel., sich auf Mahnung wiederum zu stellen, schwören U. und geloben eidlich, keinerlei Wehr mit sich zu führen, auch Streitigkeiten mit ihrer Herrschaft, deren Amtleuten, Untertanen und Zugewandten gütlich oder rechtlich vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen.