Benedikt, Abt und Prälat sowie Prior und Konvent des Klosters Schöntal verkaufen an die Herzöge Friedrich August, Ferdinand Wilhelm und Karl Rudolf zu Württemberg-Neuenstadt ihre Kellerei zu Neuenstadt (sog. Zehnthof) samt Zugehörungen, Rechten, Zehnten und Gefällen in Stadt und Amt Neuenstadt und den Hellerzinsen, Gülten und Früchten zu Kochertürn unter Vorbehalt des Patronatrechts um 22 000 rh. fl. abzüglich des Kaufschillings für den dem Kloster tauschweise überlassenen Buchhof und eines Fischwassers. Ferner gewährt die Herrschaft Neuenstadt dem Kloster Schöntal gegen eine Ablösungssumme von 3300 rh. fl. Zollfreiheit in den 3 Ämtern Neuenstadt, Möckmühl und Weinsberg und übernimmt die auf den genannten Kellereizehnten und -Gefällen haftenden Lasten: 1) Geistlicher Besoldungsbeitrag 2) Erhaltung des Spezialathauses 3) Beschaffung und Beiführung des Kelterholzes zu Neuenstadt, Cleversulzbach und Dahenfeld 4) Stellung und Unterhaltung des Vaselviehs.