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S. 5: Graf Ulrich zu Helfenstein verleiht seinem Untertanen Hans Schmid zu Westerheim um 40 Gulden das Lehen daselbst, das bisher sein verstorbener Vater Leonhard Schmid als Gnadengut nur lebenslang innegehabt hat, zu einem Erblehen.
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S. 5: Graf Ulrich zu Helfenstein verleiht seinem Untertanen Hans Schmid zu Westerheim um 40 Gulden das Lehen daselbst, das bisher sein verstorbener Vater Leonhard Schmid als Gnadengut nur lebenslang innegehabt hat, zu einem Erblehen.