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Martin Müller aus Oberensingen, wegen aufrührerischen Verhaltens zu Nürtingen gef., vor dem dortigen Stadtgericht peinlich beklagt und dazu verurteilt, über die bereits erlittene Turmstrafe U. zu schwören, danach von der Anklage freigesprochen, doch weiterhin solange in Haft gehalten zu werden, bis er in dieser Sache in allem Genüge getan habe, verspricht unter Eid, dem ergangenen Urteil genug zu tun und schwört U. Müller hatte, als Hans Rielin aus Oberensingen im dortigen Wirtshaus mit aufrührerischen Reden gedroht hatte, er wolle alle anwesenden Zechgenossen noch dieselbe Nacht erwürgen und den gleichfalls anwesenden Schultheißen von Zizishausen Sixt Schmol zum Fenster hinauswerfen, an diesen Reden nicht nur Gefallen gefunden, sondern sich zusammen mit Rielin und Hans Rentz, ebenfalls aus Oberensingen, mit Stangen bewaffnet vor dem Wirtshaus aufgestellt, den genannten Schultheißen helfen herausfordern und sich so verhalten, als wolle er die Drohworte des Rielin an den Zechgenossen wahrmachen, sobald sie das Wirtshaus verließen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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