Franz Buschmayer, B. zu Haiterbach, unter dem Verdacht des Diebstahls, dessentwegen seine Ehefrau bereits ergriffen worden war, zu Nagold gef., jedoch in Ansehung seiner kleinen Kinder und seiner schwangeren Frau auf die Fürbitten von Freunden und Gönnern wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg mit Weib und Kindern zu verlassen und es ohne Erlaubnis der Obrigkeit nicht mehr zu betreten, und schwört U.