Anspruch auf den Rittersitz Isengarten, der den Vorfahren der Appellaten nach dem 1654 erfolgten Tod des Adam Heinrich Quadt zufiel. Danach sollen sie das Gut 1663 dem Großvater des Appellanten als Allodialbesitz übertragen haben. Der Appellant wirft den Appellaten vor, sich später wieder des Rittersitzes bemächtigt und es als Lehen wieder ausgegeben zu haben. Seine Berufung an das RKG richtet sich gegen einen Bescheid, der ihm die Räumung des angeblichen Mannlehens gebot. Er verweist außerdem auf Verfahrensfehler.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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