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Abt Michael des Klosters Zwiefalten genehmigt dem fürstlichen württembergischen Pfleger zu Roseck, Johann Brotbeckh, die Ablösung einer jährlich unablösigen Gült von einem Viertel aus zwei Morgen Weingarten zu Untertürkheim für 265 Gulden.
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Abt Michael des Klosters Zwiefalten genehmigt dem fürstlichen württembergischen Pfleger zu Roseck, Johann Brotbeckh, die Ablösung einer jährlich unablösigen Gült von einem Viertel aus zwei Morgen Weingarten zu Untertürkheim für 265 Gulden.