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Erster Pfandschaftsvertrag zwischen dem Kloster Herbrechtingen und Herzog Johann Friedrich von Württemberg über den großen und kleinen Zehnten sowie die Güter und Gefälle, die dem Klosteramt zu Giengen zugehörig sein sollen.
Erster Pfandschaftsvertrag zwischen dem Kloster Herbrechtingen und Herzog Johann Friedrich von Württemberg über den großen und kleinen Zehnten sowie die Güter und Gefälle, die dem Klosteramt zu Giengen zugehörig sein sollen.