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Es wird bekundet, dass verschiedene Abgeordnete und Räte des
Erzbistums und Kurfürstentums Mainz einerseits und des Klosters Fulda
andererseits zu...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1591-1600
1591 November 6
Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Papiersiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Pruckenaw den sechsten monats tag Novembris anno Domini millesimo quingentesimo nonagesimo primo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Es wird bekundet, dass verschiedene Abgeordnete und Räte des Erzbistums und Kurfürstentums Mainz einerseits und des Klosters Fulda andererseits zusammengekommen sind, um mittels Vertrag verschiedene nachbarschaftliche Streitigkeiten und Mißverständnisse (irrungen und mißverständte), die zwischen ihnen bestanden, auszuräumen. Zu Streit ist es dabei im Ort Unterleichtersbach (Niedernleuchtersbach) wegen des unrechtmäßigen und bereits vermahnten Holzeinschlags Mainzer Bürger im Gewann Schnalleller gekommen, das oben an der alten Grenzbefestigung (rieck) liegt und an das Schmidtreis und an ein Wasser, das man die Schunder nennt, grenzt. Dagegen belegen die Mainzer Bürger durch Aussagen von Zeugen (lebendiger kundtschaft) und anderen Dokumenten die Rechtmäßigkeit des Holzeinschlagens. Die Vertreter des Klosters Fulda hätten nicht in Abrede gestellt, dass sie das Gewann (bezirk) Schnallellers, der aus Birkenreisig (birkenreyssigs) besteht, falls notwendig in Gebrauch gehabt und sich aus ihm jederzeit bedient hätten; die fuldischen Beamten hätten sie daran auch nicht gehindert. Falls sich jedoch dieses Gewann bis an den Schnallbrunnen nahe dem Schmidtreis und weiter bis an die Grenzbefestigung hin erstrecken sollte, könne man den Holzeinschlag indessen laut Gewohnheitsrecht des Klosters Fulda in der Weise, wie er durch das Einschlagen beim Schnallbrunnen verursacht worden sei, nicht gutheißen, da dies zu einer nachbarschaftlichen Pfändung führe. Über diesen strittigen Punkt erzielen die Vertreter beider Seiten einen Ausgleich und friedliche Verständigung. Zur Beilegung des Streits wurden sie bereits zu einer gütlichen Zusammenkunft abgeordnet, die am 1591 November 4 stattfand. Bei dieser Zusammenkunft haben die Streitparteien, die zunächst bis auf das Äußerste (in extremis) auf ihren Standpunkten beharrten, sich in erträglicher Weise auf eine Lösung des Streits in folgender Weise geeinigt: Nachdem man das strittige Gebiet durch Augenschein geprüft hat, vergleicht man sich allseitig und misst das strittige Gelände vom Schnallbrunnen bis zur alten Landesgrenze (landt rieck) hin ab, das ungefähr 128, 75 Morgen groß ist. Weiter wird das umstrittene Gelände in drei Teile aufgeteilt, wovon zwei Teile - vom Schnallbrunnen bis zur Grenzbefestigung - dem Erzbischof von Mainz gehören sollen und der dritte Teil dem Kloster Fulda; dies soll durch Zutun der damit beauftragten Beamten geschehen. Damit sollen im Sinne zukünftiger guter Nachbarschaft alle Streitigkeiten beigelegt sein und zugleich niemand in den Rechten an seinen Gütern beschädigt werden. Siegelankündigung. Ausstellungsort: [Bad Brückenau (Pruckenaw). (siehe Abbilungen:1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3, Papiersiegel 4)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Bernhardt Philips Wolf von Rosenberg, Stachius von Schlitz genant von Gertz, Johan Bawman Schulthaiß zu Orb, Magister Johan Volpracht)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bernhard Philipp Wolf von Rosenberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Eustachius von Schlitz genannt von Görtz
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Baumann, Schultheiß von Orb
Vermerke (Urkunde): Siegler: Magister Johann Volprecht
Urkunde restauriert, daher fehlen mehrere Textstellen.
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Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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