Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Graf Philipp von Hanau d. Ä. bekunden, dass sie Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der ihnen jeweils zur Hälfte zustehenden Stadt Umstadt bewilligt haben, dass sie fortan nicht mehr als 300 Gulden von der jährlichen Bede zahlen sollen, wobei die Restsumme zu Bauzwecken zu verwenden ist. Die Privilegierung geschieht daher, dass sich die Einwohner pflichtwillig gegenüber den Ausstellern und ihrer Vorfahren gehalten hätten und damit die Stadt an Leuten, Gütern und Bauten wachse und in Befestigung gehalten werde. Die Stadt soll von der Bede jeweils 150 Gulden an die Aussteller ausrichten, alle über die 300 Gulden hinausgehenden Einnahmen an der Bede müssen zu "nutz und buw" der Stadt und Gemeinde verwendet werden, insbesondere zur Finanzierung und Instandhaltung von Mauern, Toren, Brücken, Brunnen, Geschütz und Wehr. Die Stadt soll den Amtleuten oder Bevollmächtigten des Pfalzgrafen und des Grafen darüber jährlich Rechnung ablegen. Die Freiheit soll diesen an ihren herrschaftlichen Rechten zu Umstadt unschädlich sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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