Caspar Gertner von Böblingen, wegen Diebstahls gefangengesetzt, vor das Schrandengericht gestellt und von Eberhart Gerlach, Schultheiß zu Böblingen verhört, dazu verurteilt, von dem Nachrichter zum oberen Rathaus am Markt geführt und bis zum Gürtel entblößt mit Ruten bis zum oberen Tor geschlagen zu werden, werden nach Vollstreckung dieses Urteils beide Ohren abgeschnitten; er verspricht, sich aus Württemberg zu entfernen, ohne Erlaubnis nicht zurückzukehren und schwört Urfehde