Kurfürst Philipp unterricht seinen Burggrafen zu Alzey an, der mit ihm nebst anderen Räten bei der Verhörung zu Alzey anwesend war, dass er sich mit Rheingraf Johann wegen der Gebrechen im Amt Alzey vertragen hat und befiehlt ihm, die Rheingrafen gemäß der Vereinbarung zu handhaben. Die zukommenden Leute, die Wildfänge genannt werden, sollen die Rheingrafen in den Dörfern zu Wörrstadt (Werstat) und Ober-Saulheim (Obern Sawlnheim) als Besserung ihrer Lehen empfangen, in den anderen Dörfern soll es gemäß der Lehnbriefe gehalten werden. Die Tochter des Michael Storm (Storms Michels) soll Rheingraf Johann als Leibeigene behalten. Das Gericht zu Ober-Saulheim hat er dem Pfalzgrafen als Lehen aufgetragen, die Untertanen sollen ihm als Gerichtsherrn huldigen. Die Atzung zu Bornheim soll Rheingraf Johann ungehindert gebrauchen.