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Hans Weidner zu Otterbach bekennt, dass ihm Philipp Schletz und Christoph Has, beide zu Schwäbisch Hall und vom dortigen Rat gesetzte Oberheiligenpfleger zu Tüngental, das Erbrecht an einem dort dem Heiligen gehörenden, nach Anstößern beschriebenen Morgen Ackerland "zu stainpronnen In haidäckern" (Flurbezeichnung) verliehen haben. Auch namens seiner Erben reversiert der Aussteller und garantiert die pflegliche Behandlung des Gutes, die Unterlassung unerlaubter Verkäufe, die Anerkennung des vom Lehensherrn bestimmten Gerichtsstandes sowie die pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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