Thomas Buppelin zu Benningen, gef. zu Marbach, weil er auf sein Gelübde, das er - einiger verlorener Dinge wegen verdächtig - abgelegt hatte, nicht vor dem Vogt zu Marbach erschienen war, jedoch auf Fürbitten freigelassen, schwört U. und verspricht, fortan offene Zechen oder Gesellschaften zu meiden, keine Wehr außer einem gewöhnlichen Brotmesser bei sich zu haben und den herzoglichen Amtleuten gehorsam zu sein.