Peter Haller von Blitzenreute bekennt, daß ihm Abt Erhard [Fridang] von Weingarten das Gut in Blitzenreute, das früher sein Schwiegervater ("schwecher") ¿Heinz Utz innehatte, auf Lebenszeit und solang er Leibeigener des Klosters bleibt verliehen hat. Der Aussteller wird das Gut persönlich ("mit min selbs lip") bewirtschaften und in ordentlichem Zustand halten. Als Zins und Hubgeld wird er jährlich zu St. Martin entrichten: je 3 Scheffel Vesen und Hafer sowie 7 ß d Ravensburger Maßes bzw. Währung, 2 Herbsthühner, 1 Fasnachthuhn und 40 Eier. Er darf das Gut nicht verpfänden oder veräußern und muß beim Abzug oder Tod Dritteil und "hörichti" hinterlassen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...