Der Ulmer Stadtammann Peter Gottpratt beurkundet ein von den Richtern am Ulmer Stadtgericht gefälltes Urteil in einem Streit zwischen Johann Strölin von Böfingen ("Befingen") [Stadt Ulm] als Kläger in Vertretung seiner Schwester Barbara, der Witwe des Ulmer Stadtschreibers Heinrich Neithardt, und Ulrich Besserer als Beklagtem in Vertretung seines Vetters Konrad Besserer. Strittig zwischen den Parteien sind die von den Bauern auf den der Witwe Neithardt gehörenden Höfen "zu/e/ Hart" [Harthöfe Stadt Laupheim/Lkr. Biberach] beanspruchten Trieb- und Weiderechte in das Bußmannshäuser Holz. Nach Anhörung der Parteien und Untersuchung der von ihnen vorgelegten Beweismittel entscheiden die Richter, dass den Inhabern der Harthöfe die von ihnen beanspruchten Weide- und Triebrechte nicht zustehen, da aus der Lehnurkunde über die Höfe für Heinrich Neithardt [vgl. E Schad Urkunden gesamt Nr. 157] eindeutig hervorgeht, dass die Holzmarken bei der Belehnung ausgenommen worden sind, und die Besitzer der Höfe somit dort nichts zu schaffen haben.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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