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Jerg Teyker (Decker) aus Stuttgart, schon früher wegen seiner leichtfertigen Lebensführung mehrmals gef. und durch Gerichtsurteil zum Verlust seiner Zunge und seiner Ehre verdammt, danach wegen weiterer Vergehen mit 2 großen Freveln belegt, aus Furcht vor dem Vollzug dieser Strafe jedoch wider die Landesordnung ohne Wissen der Obrigkeit außer Landes geflohen und dadurch erneut harter Leibesstrafe verfallen, jedoch auf seine Bitten mit der Auflage begnadigt, fortan von seinem bisherigen Lebenswandel abzustehen und sich wohl zu verhalten, Frau und Kinder ordentlich zu ernähren, außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Wehr und Waffen mehr zu tragen noch in seinem Hause aufzubewahren, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. Im Falle des Bruchs dieser U. soll er ohne Rechtsverfahren vom Nachrichter mit dem Schwert gerichtet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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