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Klage der Stadt Weinsberg gegen die Gemeinde Lehrensteinsfeld bzw. deren Ortsherrn Philipp von Gemmingen wegen Benützung eines Fußweges über die Weinsberger Markung nach Heilbronn als Fahrstraße und der dadurch entfallenden Abgaben.
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Klage der Stadt Weinsberg gegen die Gemeinde Lehrensteinsfeld bzw. deren Ortsherrn Philipp von Gemmingen wegen Benützung eines Fußweges über die Weinsberger Markung nach Heilbronn als Fahrstraße und der dadurch entfallenden Abgaben.