Johann, Abt zu Bronnbach, Daniel Hofman, Chorherr und Küchenmeister und andere von der Herrschaft hiezu Verordnete entscheiden in dem Streit zwischen Fritz Wolff, Müller auf der Ebenmühle bei Dörlesberg (Thurlasburgk) einesteils und dem "heiligen Haus" von Dörlesberg (Thurlasburgk), Hans Kune von Reicholzheim, Engel Hans, Lohrs Hausfrau, Hans Jacob und Hans Engelhart, alle zu Dörlesberg, betreffs deren Wiesenbewässerung aus dem Mühlgraben oberhalb der Mühle. Fürs Erste soll der Müller im Mühlgraben vom Wehr bis hinab zu Mühle jährlich an Petri Cathedra 2 Schützen einlassen und zwar die obere Schütze unterhalb des Wehrs, gegenüber einem alten Stock in Hansen Kuns Wiese, so daß das überfliessende Wasser 2 (Zwerch) Querfinger über die Schütze hinabfließt, und die anderen Schützen, zwischen Hans Jacob u. ... [großes Loch, von Mäusen herausgefressen] 12 Meßruten von der Wasserrinne vor der Mühle hinauf zu gelegen; die Schützenbretter sollen im Fluß unaufgezogen stehen vom Samstag ... ... bis Sonntag Mittag. Dann kann sie der Müller wieder aufziehen. Dafür sollen die Besitzer der anliegenden Wiesen keine Graben aus dem rechten Mühlgraben und dem zur Mühle gehenden Fluß machen. Überschreitet eine Partei die Bestimmungen, so soll sie der Herrschaft in Wertheim 10 Malter Haber und das Gleiche dem Abt in Bronnbach als Buße entrichten. Wird das Wehr durch Ungewitter oder sonstwie merklich beschädigt, so sollen die Inhaber der Wiesen unterhalb des Mühlgrabens auf des Müllers Bitte je mit 1 Person zur Ausbesserung des Wehrs behilflich sein und einen Tag daran arbeiten. Zwei gleichlautende Urkunden, von einer Hand geschrieben u. "kerbweise" auseinander geschnitten wurden den beiden Parteien übergeben.