Konrad (Contze) Specht, seine Brüder Johann (Hans) und Tolde bekunden: ihr verstorbener Bruder Apel hatte dem Kloster St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) 10 Gulden zur Erwerbung von Gülten zu einem Seelgerät vermacht, das jeweils an den Quatembern mit Vigil und Messen gehalten werden sollte. Unter anderem hat Apel den Ausstellern vier Acker Wiesen oberhalb Allendorf geyn den thorechten furte hinterlassen, die ihn 5 Schock Meißener (missener) Kreuzgroschen gekostet hatten, von denen 15 einen Gulden ausmachen. Diese Wiesen und die daraus fallenden Gülten mit allen Rechten, wie sie Apel hatte, übertragen die Aussteller nunmehr den Klosterjungfrauen, die diese Einkünfte unter sich aufteilen sollen; sie haben dafür wie beschrieben des verstorbenen Bruders zu gedenken. Werden von Dritten bessere Rechte auf diese Wiesen geltend gemacht, soll das Kloster sie den Ausstellern für 10 Gulden wieder zu lösen geben; die Summe ist dann anderweitig zu Gülten für ein Seelgerät anzulegen. Konrad Specht siegelt (1); seine Brüder, die keine Siegel haben, bedienen sich dieses Siegels. Alle drei bitten den Ritter Apel von Reckerode (Regke-), Amtmann zu Salzungen (Salcz-), um Mitbesiegelung. Dieser überträgt dem Kloster im Namen seines Herrn, des Landgrafen von Thüringen (Doringen), die Wiesen und Gülten und kündigt sein Siegel an (2). Zeugen: Heinrich Mulin, Pfarrer zu Hausen (Husen), und Konrad (Contze) Schoneman, Bürger zu Salzungen.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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