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Bartlin Myting (Meyting), B. zu Stuttgart, daselbst gef., weil er schlecht hausgehalten, das Seine verschwendet, seine Frau geschlagen und mit Totschlag bedroht hatte, jedoch auf Fürbitte seiner Ehefrau mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten, auch seine Frau anständig und redlieh zu halten, gelobt eidlich, dies zu befolgen, und schwort U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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