Revers von Philipp Heinrich Josef von Rotenhan, Johann
Sigmund Karl von Thüngen und Georg Friedrich Zehner über das ihnen vom Bischof von
Fulda Adalbert [von Walderdorff] laut seiner im Wortlaut inserierten Urkunde vom
selben Tag namens ihrer Ehefrau bzw. als Vormünder der Töchter des Adam Sigmund von
Thüngen verliehene Sechstel an dem Dorf Wüstensachsen. Den Dorfanteil hatte Adam
Sigmund von den Gebrüdern von Mansbach gekauft. Beim Aussterben der Linie des Adam
Sigmund ohne direkte Nachkommen darf das Lehen unter bestimmten Bedingungen auf die
männlichen Nachkommen von dessen Bruder Philipp Christoph Dietrich vererbt
werden.