Fridericus, Bischof zu Halberstadt, beurkundet, daß er dem Herrn
Gerhardus, Abte zu Werden, alle die Rechte an der Kirche St. Mariae in
Helmestat zuerkenne, welche die Vorgänger desselben bisher ausgeübt haben. -
s. anno et die. ca 1235. - (Das Siegel fehlt.)