Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Jurisdiktionsstreit zwischen dem Oberamt und der Klosterverwaltung zu Bebenhausen aus Gelegenheit der in der Geishalden zwischen dem klösterlichen Geishaldensschütz Reutter und einigen Bürgern zu Tübingen vorgefallenen Realinjurien (Bebenhausen)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Jurisdiktionsstreit zwischen dem Oberamt und der Klosterverwaltung zu Bebenhausen aus Gelegenheit der in der Geishalden zwischen dem klösterlichen Geishaldensschütz Reutter und einigen Bürgern zu Tübingen vorgefallenen Realinjurien (Bebenhausen)