Die Bürger von Osterreide (Asterreide) [in Friesland] und die ganze Einwohnerschaft des Landes Reide teilt dem Propst O(tto) von Werden folgendes mit. Die Kirche zu Osterreide ist durch die Vorgänger des Propstes schon in der vierten Generation so vergeben worden, daß ohne päpstlichen Dispens der Sohn dem Vater folgte und somit gegen die kirchlichen Vorschriften der Pfarrdienst usurpiert wurde. Der Bischof von Münster und seine Beamten haben sich nicht darum gekümmert. Derjenige, der sich jetzt an der Stelle des rechtmäßigen Pfarrers befindet, besitzt zwei Kirchen mit Seelsorgerecht, eine zu Lhare, wo er das Amt des Archidiakons ausübt, die andere zu Osterreide, wo er zum Gottesdienst weniger geeignete Personen einsetzte, nämlich Laien, bei denen, gedeckt durch den + Bischof G(erhard) von Münster, die Erbfolge eintrat. Diese Leute haben zudem Klosterbesitz als Sicherung für ihre Schulden an Gläubiger verpfändet. Der erwähnte Archidiakon, der Besitzer der Kirche genannt wird, ist Laie und hat sich in rechtmäßiger Ehe verheiratet. Wenn der Kirche nicht bald Hilfe zuteil wird, werden in kurzer Zeit alle ihre Besitzungen an Fremde übergegangen sein. Sie bitten den Papst deshalb, dem Überbringer dieses Schreibens, Herrn Heron (?), einen Priester von gutem Ruf, bei dem Bischof von Münster E(berhard) persönlich oder schriftlich präsentieren zu wollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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