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Franz Herdegen aus Mainz, gef. und hoher Strafe verfallen, weil er sich der lutherischen Fraktion angeschlossen, ein zwinglianisches Testament besessen, Versammlungen abgehalten und daraus an ihm unerlaubten Orten vorgelesen, sich mit Anhängern derselben Lehre getroffen und überhaupt verdächtig verhalten hatte, jedoch auf Fürbitten Edler und Unedler, namentlich seines Vetters, des Priesters zu Bretten, in Ansehung seines jugendlichen Unverstands und in Erwartung künftigen Wohlverhaltens ohne Leibesstrafe wieder freigel., gelobt eidlich, zeitlebens mit solchen Sachen nicht mehr umzugehen, sondern sich an die von den Voreltern überkommene Ordnung der christlichen Kirche zu halten, Zusammenkünfte der Abtrünnigen der Obrigkeit anzuzeigen und dieser allzeit anzuhängen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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