Herzog Ludwig stellt gegenüber Prälaten und Landschaft, welche auf dem Landtag von 1583 einen Schuldenrest von 600.000 Gulden übernommen, einen Revers dahin aus, dass sie nach seiner und seiner männlichen Nachkommen Ableben nicht weiter an dieser Schuld zu zahlen verpflichtet, vielmehr schon Bezahltes von seinen Erben zurückzufordern berechtigt sein sollen, wofür die Kammer-Intrada verpfändet werden.