Hans Schnider, gen. der schwarze Schnider, weil. seßhaft zu Owen u. T., dem von Graf Ulrich von Württemberg erlaubt wurde, dem edlen Albrecht, Schenk zu Limpurg, zuzuziehen und demselben fünf Jahre lang vom Datum dieser Verschreibung an zu dienen, verspricht an Eides statt, nach Ablauf dieser Frist mit Frau und Kindern bei freier Ortswahl nach Württemberg wieder zurückzukehren. Im Falle seines vorzeitigen Todes gilt dieses Versprechen für seine Frau.