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Sebastian Gerber von Stuttgart, am Tage dieser Verschreibung zu Stuttgart gef., weil er vor ungefähr 3 Jahren - nachdem er an einem Weberknecht einen Blutfrevel verwirkt hatte - geflüchtet war und seine Frau im Elend zurückgelassen hatte, wofür er harter Strafe wohl würdig gewesen wäre, auf seine Bitte jedoch freigel., schwört U. und gelobt mit einem Eid, sich unverzüglich aus dem Zwing und Bann der Stadt Stuttgart zu entfernen und mindestens 3 Meilen davon entfernt sein Leben lang zu bleiben. Sollte ihm aber der Hz. die Rückkehr erlauben, soll er erst nach Bezahlung eines "großen Frevels" in Höhe von 13 lb h in die Stadt eingelassen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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