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Hans Sigel, B. zu Stuttgart, wegen Aufruhrs im Zusammenhang mit der vorübergehenden Rückkehr Hz. Ulrichs zu Stuttgart gef., jedoch auf Fürbitte freigel., obwohl er eine harte peinliche Strafe wohl verdient gehabt hätte, schwört U. und verspricht mit einem Eid, im Falle eines erneuten Überfalls Hz. Ulrichsauf das Land sich mit seinen Bürgen dorthin zu begeben, wo der Schwäbische Bund die Gewalt hat, und dessen Befehle auszuführen. Er war einige Tage nach Hz. Ulrichs Rückkehr und nach dessen schriftlicher Aufforderung an die Stadt Stuttgart mit einigen "Gesellen" auf das Rathaus gegangen und hatte dort unter Morddrohungen den Bm. Johannes Stickel gefragt, warum er den Brief Hz. Ulrichs der Gemeinde vorenthalten und an den Bund nach Esslingen weitergeleitet habe. - Bürgen mit 500 fl: Hans Siegel d. A., sein Vater, Michel und Jörg Sigel von Feuerbach, Veit Sigel und Gilg Bytt, Müller zu Waiblingen, Simon Sigel, B. zu Stuttgart, und Hans Seckler zu Cannstatt, seine Brüder und "Schwestermänner".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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