Suchergebnisse
  • -5 von 455

Hans Stum von Owen, verschuldeter Sachen wegen im Gefängnis Hz. Ulrichs gelegen, nach längerer Haftzeit rechtlich beklagt u. dazu verurteilt, sein Leben lang im Fürstentum Württemberg zu bleiben, außerdem keinen Wein mehr - ausgenommen den Trinkwein für sein Haus - auf dem Markt zu kaufen oder zu verkaufen, verpflichtet sich, dies zu halten, und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...