Nachdem Heinz Meister zu Westheim vor kurzem Clara, der Witwe des Seitz Seger und Bürgerin zu Schwäbisch Hall, einen nach Lage und Anstößern näher bezeichneten Acker von ca. 3/4 Morgen Fläche abgekauft hat, verschreibt er derselben und ihren Erben eine jeweils auf Martini fällige ewige Gülte Vorgelds von jährlich drei Hellern und akzeptiert als Laudemium jeweils eine Maß Wein. Der Aussteller gelobt auch namens seiner Erben pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung und räumt der Seger für den Fall der Säumigkeit Pfändungsrechte bis zur Höhe der aufgelaufenen Außenstände ein.