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Hans Geßler von Rielingshausen, gef. zu Marbach wegen unmäßigen Trinkens, Spielens, Raufens und Schlagens seiner Frau, freigelassen auf Fürbitten und gegen Bezahlung seiner Atzung, schwört U.
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Hans Geßler von Rielingshausen, gef. zu Marbach wegen unmäßigen Trinkens, Spielens, Raufens und Schlagens seiner Frau, freigelassen auf Fürbitten und gegen Bezahlung seiner Atzung, schwört U.