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Anselm von Hailfingen (Anshelm von Halvingen) verkauft mit Einwilligung seiner Frau, Guta von Stöffeln, und mit lehensherrlichem Konsens des Junkers Ottmann [III. (Otto)] von Eberstein, welcher zugleich zu Gunsten des Klosters [Bebenhausen] auf alle seine Rechte an dem Kaufgegenstand verzichtet, 24 Morgen Acker in Reustener (Rusterner) Bann in der Zelge gegen Tailfingen (Talvingen), ein ebersteinisches Mannlehen, um 66 Pfund Heller an das Kloster Bebenhausen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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