Kaspar Hut aus Oberhausen, unter bösem Verdacht gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und seine eigenen Bitten hin freigel., schwört U. und gelobt, gegen Land und Herrschaft Württemberg, dessen Einwohner und Zugewandte zeitlebens nicht zu handeln, vielmehr deren Nutzen zu fördern und Schaden abzuwenden, auch Streitigkeiten mit der Herrschaft, ihren Dienern und Untertanen nur vor den zuständigen inländischen Gerichten auszutragen. Er stellt fünf Bürgen, die geloben, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung binnen Monatsfrist dem Vogt zu Urach 200 fl zu bezahlen. - Bürgen: 1) Diepold Hut 2) Hans Schneider 3) Hans Heß, Schultheiß zu Pfullingen 4) Peter Rümelin aus Unterhausen 5) Kaspar Fleiner aus Honau.