Instrumentum appellationis des Abt Michaels zu Wülzburg, von einem, von dem Rat zu Weißenburg gesprochenen Urteil in Klagsachen ernannten Abts wider Hans Clingenmair zu Wettelsheim, in puncto des dasigen Mairhofs, an das fürstlich brandenburgische Hof- und Landgericht zu Onolzbach.

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Staatsarchiv Nürnberg
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