Hans Veinsterlin, seßhaft zu Birkach, wegen einer strafbaren Handlung zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., fortan keine Wehr mehr zu tragen, alle offenen Zechen und Wirtshäuser zu meiden, sich wohl und rechtschaffen zu verhalten und seine Atzung zu bezahlen, nimmt diese Bedingungen an und schwört U.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...