Erhard [Fridang], Abt zu Weingarten, verleiht Klaus Bek dem Müller von Yttishusen (=Ittenhausen) die Mühle zu der Horlach (=Harlachen) bei Hagnau mit den zugehörigen Äckern und Wiesen zu Erblehen. Vorher hatte sie Konrad Weber empfangen. Als Zins und Hubgeld entrichtet er jährlich zu Martini in den Münchhof zu Hagnau 2 1/2 lb d und 2 Scheffel Vesen Kernen in Ravensburger Währung bzw. Maß. Des weiteren sind folgende Abgaben zu leisten: 6 Viertel Kern Konstanzer Maßes nach Meersburg an die Sondersiechen, von 4 Jucharten Acker, die an das Mühlholz grenzen, 1 Garbe oder 1 Viertel Korn , 6 ß d von der "witin" oberhalb des Weihers ob der Horlach an St. Peter zu Stetten, 1 ß d Konstanzer Währung und 2 Herbsthühner an die Pfründe, die Meister Hans Rapp von Konstanz innehatte, 1 Fasnachthenne an den Bischof von Konstanz. Im Verkaufsfall muß der Käufer 2 fl für den Empfang der Mühle zahlen.