Heinrich, Landgraf von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Ziegenhain und Nidda, belehnt Johann von Schönborn, den Sohn des (å) Wilhelm, und dessen leibliche Lehenserben als Burglehen mit folgenden Gütern: Erstens dem Haus oben am Mühlenturm in (Burg-) Schwalbach, zweitens mit zwei Wiesen zu Schönborn, eine gen. Dudenwiese und die andere am krummen Baum, wo der Weg nach Bärbach geht, drittens mit einer Wiese zu Zeuzheim, gen. der Anspan, die früher Gemeindeweide des Dorfs gewesen ist, viertens zu Hahnstätten im Hohlenfelser Grund nahe bei dem Dorf eine Wiese gen. Boenen Wiese unter der Adam huben gelegen, die von dem (å) Philipp, Graf zu Katzenelnbogen, mit 30 Gulden belegt ist, womit dieser die 3 Gulden aus dem Zoll zu Kemel abgelöst hat, die vom Lehen des (å) Dietrich von Schönborn dazu gekommen waren, fünftens mit den Gütern zu Hahnstätten, die dem (å) Vater des Ausstellers von Wiegand Stroß von Schönborn, der zu Hadamar wohnte, heimgefallen waren und die zuvor mit 50 Gulden belegt waren. Diese Güter waren an (å) Wilhelm, Johanns Vater, und seine Leibeserben gekommen. Dafür, daß er diese Güter nun als Eigentum hat, hat Wilhelm seinerseits folgende Eigengüter lehnspflichtig gemacht: seine Wiese zu Seelbach, gen. die hobe Wiese, und am Bruch zu Hahnstätten einen halben Morgen Weingarten bei Henen Roden und einen halben Morgen Weingarten in dem Krautgarten bei Cone Ruddeln. Weiter belehnt der Aussteller Johann und seine Erben mit den zwei Mühlenwiesen zu Schönborn, von denen die Hälfte von den Vorfahren des Ausstellers mit 60 Gulden belegt war, und dazu mit dem kleinen und großen Zehnt zu Niederheim in der selben Weise wie sein Vater sie mit den beiden Gilbrechten, dem alten und jungen, seinem Bruder und seinem Vetter in Gemeinschaft innegehabt hatte. Johann ist dafür verpflichtet, Mann und Burgmann des Ausstellers zu (Burg-)Schwalbach zu sein und die Lehenspflichten zu erfüllen. Wie schon sein (å) Vater Wilhelm hat auch Johann auf alle die Lehen verzichtet, die Dietrich von Schönborn von den Grafen zu Lehen getragen hatte, als er dieses Lehen erstmals vom Schwager des Ausstellers [Graf Philipp zu Katzenelnbogen] empfangen hatte. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., ab - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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