Streit um zwei Häuser in der Markmannsgasse in Köln, die Johann Pelser dem Appellaten für 2900 Rheinische Gulden verkauft hat. Da der Käufer den versprochenen Zins von 3,5 % jährlich nicht zahlte, verkaufte Johann Pelser 1675 die Häuser für 3000 Rltr. an Johann Aller und kurz darauf, nachdem Aller von dem Kauf Abstand genommen hatte, für 3050 Rtlr. an Christian Demmer. Der Appellat klagte anscheinend auf Annullierung des Kaufvertrags zwischen Pelser und Demmer. Der RKG-Appellant erhebt eine Nichtigkeitsklage gegen den Bescheid der Vorinstanz vom 24. Dez. 1693, durch den ihm Wiedergutmachung und Schadenersatz auferlegt worden ist, weil dieses Revisionsverfahren ohne Einsicht in die vollständigen Akten erfolgt sei. Der Erzbischof von Köln erhebt Einrede gegen den Gerichtsstand des RKG, da von Revisionsurteilen eine Appellation an das RKG nicht mehr möglich sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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