Johann [III. Hablützel], Abt zu Weingarten, verleiht Hans Sterck von Schönberg das dortige Gut zu der Stercken zu Mannlehen, wie es zuvor Abt Gerwig [Blarer] verliehen hat, nachdem es durch Tausch von Graf Haug von Montfort an das Kloster gekommen war. Der Beliehene muß das Wasser, das aus dem Bodnegger Weiher läuft, in den Weiher des Klosters laufen lassen. Wenn es nötig ist, den Graben aufzumachen, muß er das den Amtleuten melden, auch am Offenhalten des Grabens mitwirken.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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