Hans Holtzapffel, B. zu Weilheim, zu Kirchheim gef., weil er in betrunkenem Zustand zwei adlige Diener des Herzogs von Mecklenburg unter Missachtung des Geleitbriefes behelligt und beleidigt hatte, auf Fürbitte vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder sich in Form einer Verschreibung zu verpflichten, keine Wirtshäuser mehr zu besuchen und mit seiner Familie ehrbar zusammen zu leben, wählt die Verschreibung, gelobt, die genannten Bestimmungen einzuhalten und schwört U.