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Dietrich (Dieter) Gans bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina
und ihre Erben, dass er mit Zustimmung Heinrichs [von Kranlucken], Abt
von Fulda...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1369 Januar 16
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (abgefallen, liegt bei)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt in iare und an tage als vor stet geschrieben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dietrich (Dieter) Gans bekundet für sich, seine Ehefrau Katharina und ihre Erben, dass er mit Zustimmung Heinrichs [von Kranlucken], Abt von Fulda, das Dorf Nauses (Nuesesze) hinter Otzberg an Heinrich Ring (Ryng) von Arnsheim und dessen Ehefrau Guedel für 20 Malter Haferzins und zehn Gulden Rente, die er ihnen verkauft hat, verpfändet hat. Hierzu ist im Folgenden eine Urkunde inseriert. Dietrich versichert, die Rente und das Dorf innerhalb von sechs Jahren wiederkaufen zu wollen. Nach sechs Jahren haben Abt und Kloster ein Wiederkaufrecht oder die Möglichkeit, ohne Widerspruch Dietrichs das Gut an andere Leute des Abtes zu verpfänden oder zu verkaufen. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1369 Januar 16: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass Dietrich Gans mit seiner Zustimmung für 200 Gulden Frankfurter Währung aus gutem Gold und von schwerem Gewicht an Heinrich Ring (Ryng) von Arnsheim und dessen Ehefrau Guedel 20 Malter jährlichen Haferzins' Dieburger (dyppurger) Maßes, zahlbar an Michaelis [September 29], und eine jährliche Rente von zehn Gulden Frankfurter Währung, zahlbar am Bartholomäustag [August 24], verkauft hat. Diese Abgaben sind jährlich in Dieburg (Dyppurg) im Haus von Heinrich Ring auf Kosten Dietrichs abzuliefern. Weiterhin haben Dietrich und Katharina zur Zahlung der jährlichen Renten Heinrich Ring und Guedel das Dorf Nauses (Nuesesze) hinter Otzberg mit allen Rechten, Einkünften und allem Zubehör verpfändet. Es besteht ein jederzeitiges Rückkaufrecht der Renten für Dietrich und Katharina für 200 Gulden Frankfurter Währung ohne Widerspruchsmöglichkeit. Der Rückkauf muss innerhalb von 14 Tagen vor oder nach Kathedra Petri [Februar 22] stattfinden. Sollte das Dorf Nauses Teil eines Rechtsstreits werden, soll dies zu Lasten von Dietrich und Katharina gehen, ohne dass Heinrich Ring und Guedel davon betroffen werden oder daran Schaden nehmen. Da das Dorf mit Zubehör ein Lehen des Abtes und Klosters ist, verpfändet er es für die Renten an Heinrich Ring. Die Rechte und Gewohnheiten des Abtes und Klosters am Dorf bleiben vom Rechtsgeschäft unberührt. Siegelankündigung des Abtes Heinrich und des Dietrich Gans. (Nach Cristis geburt drytzenhundert iar in dem nuen und sechtzigisten iare an Dinstage nach dem achtzenden). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dietrich Gans
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.