Lienhart Hanne von Wälden, aus dem Land geflüchtet, weil er im Verdacht stand, während des Bauernaufstandes einen reisigen Knecht mit Namen Betz getötet zu haben, bei seiner Rückkehr gefangen genommen und zu Kirchheim u.T. in Gefängnis gelegen, jedoch auf Fürbitten freigelassen und als Untertan wieder angenommen, leistet freien Willens noch einmal den Eid der Erbhuldigung, gelobt, künftig ein frommer und gehorsamer Untertan zu sein, sich keiner Empörung anzuschließen, jede Meuterei, von der er Kenntnis erhält, sofort anzuzeigen. Sollte sich der obengenannte Verdacht bestätigen, bleibt dem König die Bestrafung des Täters vorbehalten. Er stellt ferner 6 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen Monatsfrist festzunehmen und der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn das nicht geschähe, 100 fl zu bezahlen. Bürgen: Ludwig Schmid, Ludwig Husch, Thomas Othmar von Wälden, Ulrich Mitt, Ludwig Beringer, Hans Ott von Boll, seine Vettern und Freunde.