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Die Statthalter (Stadthalter) der Herrschaft Württemberg (Wirtemberg) freien (freyen) den Kirchensatz und 6. Teil des großen und kleinen Zehnten in Illingen, welchen das Kloster Maulbronn von Jörgen von Enzberg gekauft hat.
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Die Statthalter (Stadthalter) der Herrschaft Württemberg (Wirtemberg) freien (freyen) den Kirchensatz und 6. Teil des großen und kleinen Zehnten in Illingen, welchen das Kloster Maulbronn von Jörgen von Enzberg gekauft hat.
1425 März 12 (uff sant Gregorien tag des heiligen babstes)
28,3 x 38,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: 6. Säckchen aufgeplatzt
Aussteller: Sulz; Rudolf von; Statthalter von Württemberg (Wirtemberg); Stadion, Hans von; Statthalter von Württemberg (Wirtemberg); Sachsenheim, Hans von; Statthalter von Württemberg (Wirtemberg)
Siegler: Sulz; Rudolf von; Statthalter von Württemberg (Wirtemberg); Stadion (Stadyon), Hans von; Statthalter von Württemberg (Wirtemberg); Sachsenheim, Hans von; Statthalter von Württemberg (Wirtemberg); Höfingen (Hefingen); Hans Truchsess von, der Ältere; Gültlingen (Giltlingen); Gumpolt von, der Ältere; Mansberg (Mansperg); Volmar von; Stetten, Wilhelm von; Vogt von Lienberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 7 S., eingenäht
Mansberg, Volmar von
Sachsenheim, Hans von
Truchsess von Höfingen, Hans d. Ä.