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Jerg Negelin, B. zu Nürtingen, wegen Ehebruchs zu Nürtingen gef., vom dortigen Vogt Jakob Eckher peinlich beklagt und [vom Stadtgericht] mit Recht verurteilt, dass er vom Nachrichter mit Ruten vom Rathaus bis zum Bronntor gepeitscht werde, ferner sein Leben lang im Zehnt, Zwing und Bann von Nürtingen bleiben, keine Wehr und Waffen mehr zu tragen, offene Zechen und Gesellschaften meiden und eine Verschreibung darüber aufrichten solle, gelobt eidlich, den Bestimmungen dieses Urteils nachzukommen und nachzuleben, und schwört U. Negelin hatte noch zu Lebzeiten seiner Frau wider göttliches Gebot, auch kaiserliches und geistliches Recht und die öffentlich verkündete, fürstliche Landesordnung mit deren Schwester Barbara Steheler in offener, ärgerniserregender Weise Unzucht und Ehebruch getrieben und mit ihr ein Kind gezeugt, so dass seine Frau als eine ehrliebende Weibsperson und "khindpetterin" vermutlich aus Kummer darüber gestorben ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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