Konrad Amann zu Niederhöcking beurkundet, dass Margaretha, Äbtissin von Kloster St. Paul, ihm von dem Zins aus dem Amthof, den er zu Lehen trägt, für die nächsten zwölf Jahre jährlich ein Pfd. Rgbg. Pfg. nachlässt, nachdem er durch die Überschwemmung seiner Wiesen beim Amthof großen Schaden erlitten hat. S: Georg Radmund, Richter zu Landau