Hans Stump aus Großingersheim, wegen strafbarer Handlungen einige Tage gef., jedoch begnadigt und freigel., schwört U. und gelobt eidlich, bis Georgii (23. Apr.) dem Vogt 1 lb 8 ß h für Atzung, für das Schloß, das er zerschlagen hat, und für Schreiberlohn zu bezahlen.